
Allgemein gibt es keine gesetzlichen Fristen, die bei der Abmahnung zu beachten sind, außer der Verjährungsfrist von 6 Monaten ab Kenntnis. Wann jemand ab Kenntnis innerhalb der 6 Monate abmahnt, ist seine Sache. Eine Einstweilige Verfügung wird er jedoch nur erhalten, wenn er nicht durch sein Warten deutlich gemacht hat, dass er die Sache selbs...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40039

Allgemein gibt es keine gesetzlichen Fristen, die bei der Abmahnung zu beachten sind, außer der Verjährungsfrist von 6 Monaten ab Kenntnis. Wann jemand ab Kenntnis innerhalb der 6 Monate abmahnt, ist seine Sache. Eine Einstweilige Verfügung wird er jedoch nur erhalten, wenn er nicht durch sein Warten deutlich gemacht hat, dass er die Sache selbs...
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