I. die Handlung des Abkaufens und ihr Ergebnis 1 des Abkaufens im Sinne des Ansichbringens durch Kauf 2 des Abkaufens im Sinne des Wiederkaufens, Ablösens 3 des Abkaufens im Sinne des Befreiens jemandes durch Zahlung von Belastungen oder Ansprüchen; so insbesondere von der Leibeigenschaf... Gefunden auf https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te