
Das Stapelrecht oder auch Niederlagsrecht (lat. Ius emporii, eigentlich „Marktrecht“ im Sinne von „Verkaufsrecht“) war im Mittelalter das Recht einer Stadt, von durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren in der Stadt für einen bestimmten Zeitraum abluden, „stapelten“ und anboten. Teilweise konnten sich Händler durch ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Stapelrecht

ist seit dem Hochmittelalter das Recht eines Ortes, von Kaufleuten zu verlangen, ihre Waren am Ort zum Verkauf aufzustellen.Gönnenwein, O., Das Stapel- und Niederlagsrecht, 1939
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Stapelrecht, des -es, plur. inuS. Das Recht, Jahrmärkte zu haben, und Handlung zu treiben, von ganzen Orten; eine im Hochdeutschen unbekannte Bedeutung. 2. In engerm Verstande, das Recht, welches ein Ort hat, daß alle oder doch gewisse durch denselben, oder den ihm angewiesenen Bezirk g...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_2_2287

Stapelrecht, im Mittelalter das Recht einzelner Städte, durchziehende Kaufleute zu zwingen, ihre Waren für eine bestimmte Zeit zum Verkauf auszustellen und gegebenenfalls mit städtischen Schiffen oder Wagen weiterzutransportieren (Umschlagsrecht).
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Das Stapelrecht ist das Recht Kaufleute, die Waren durch eine Stadt durchführen, auch zum Verkauf dieser Waren in dieser Stadt zu zwingen. Das Stapelrecht musste den Städten vom Landesherren verliehen werden.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/stapelrecht.php

Stapelrecht (v. mndd. stapel = Platz für abgelegte Ware; mhd. niderlage; mlat. depositio mercium). Der dem Marktrecht zugehörige Begriff steht nicht für eine eindeutige, fest umrissene Rechtsnorm. Immer jedoch stand er für das Bestreben des Rats, die örtliche Kaufmannschaft vor Konkurrenz zu schüt...
Gefunden auf
https://www.mittelalter-lexikon.de/

Stapelrecht , s. v. w. Stapelgerechtigkeit.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im Mittelalter an Städte verliehenes Recht, nach dem die durchziehenden Kaufleute verpflichtet waren, ihre Waren in der Stadt anzubieten.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/stapelrecht
Keine exakte Übereinkunft gefunden.