
Bei der AU wird das Abgasverhalten von Kraftfahrzeugen regelmäßig überprüft. Die AU ist alle 2 Jahre durchzuführen (Ausnahme: erste AU ab Erstzulassung nach 36 Monaten). Für Fahrzeuge mit Dieselmotor über 3,5 t gilt eine jährliche Untersuchungspflicht.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40185
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