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Aberkennung Logo #42000 Aberkennung bezeichnet den durch Rechtsakt bewirkten Verlust eines subjektiven Rechts oder eines Rechtsstatus. Eine veraltete Bezeichnung für Aberkennung im juristischen Sinne ist Abjudikation. ==Zusammenhänge== Zu einer Aberkennung kann es in verschiedenen Zusammenhängen kommen: ==Weblinks== == Einzelnachweise == ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Aberkennung

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Aberkennung Logo #42003Aufhebung
Gefunden auf https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

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Aberkennung Logo #42134Ab
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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  1. 1. Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte, frühere Ehrenstrafe , seit dem 1. 4. 1970 abgeschafft; - 2. Aberkennung der Eidesfähigkeit, frühere Nebenstrafe bei Meineid, seit dem 1. 4. 1970 abgeschafft; - 3. Aberkennung der Wählbarkeit und u. U. auch des aktiven Wahlrec...
  2. Ab¦er¦ken¦nung [f. 10 ] das Aberkennen; Syn. [Rechtsw.] A...
    Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

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    Aberkennung Logo #42810Entziehung, Entzug
    Gefunden auf https://www.openthesaurus.de/synonyme/Aberkennung
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