Aberkennung bezeichnet den durch Rechtsakt bewirkten Verlust eines subjektiven Rechts oder eines Rechtsstatus. Eine veraltete Bezeichnung für Aberkennung im juristischen Sinne ist Abjudikation. ==Zusammenhänge== Zu einer Aberkennung kann es in verschiedenen Zusammenhängen kommen: ==Weblinks== == Einzelnachweise == ... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Aberkennung
1. Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte, frühere Ehrenstrafe , seit dem 1. 4. 1970 abgeschafft; - 2. Aberkennung der Eidesfähigkeit, frühere Nebenstrafe bei Meineid, seit dem 1. 4. 1970 abgeschafft; - 3. Aberkennung der Wählbarkeit und u. U. auch des aktiven Wahlrec...