
english: application for demolition Grundsätzlich muss der Abbruch eines Gebäudes bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Das Abbruchvorhaben und die beabsichtigten Abbruchverfahren sind dabei zu erläutern. Gesetzliche Regelungen dazu finden sich in den Landesbauordnungen. Der Antrag muss darüber hinaus den zuständigen Abbruchunterneh...
Gefunden auf
https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905
(Deutschland) Will ein Eigentümer Gebäude bzw. Gebäudeteile mit einem Rauminhalt von mehr als 300 Kubikmeter abreißen, bedarf es einer Abbruchgenehmigung, die an die entsprechende Bauaufsichtsbehörde zu richten ist. Einfriedungen, Mauern, Schwimmbecken, Stellplätze und ähnlich untergeordnete Anlagen können genehmigungsfrei abgerissen...
Gefunden auf
https://www.stalys.de/data/ix04.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.