
english: modifiable; transactionable Die Wohnungseigentümer können gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG n.F. von den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes durch sogenannte Vereinbarungen abweichen, ebenso können sie aber auch Vereinbarungen treffen, die die gesetzlichen Bestimmungen ergänzen. Dies gilt für allerdings nur für Regelungen über ...
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