Kopie von `Kleines PKV Lexikon`

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Kategorie: Verwaltung und Organisation > Krankenversicherung
Datum & Land: 03/02/2009, De.
Wörter: 114


Arzt im Praktikum
(AIP) Seit 1.7.1988 kennen wir das Berufsbild 'Arzt im Praktikum' Ärzte müssen, nachdem sie das Studium beendet und ihre ärztliche Prüfung abgelegt haben, eine 18-monatige praktische Tätigkeit in einem Krankenhaus, der Praxis eines niedergelassenen Arztes, einem Sanitätszentrum o...

Arzneimittel
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten keine Definition von Arzneimitteln. Maßgebend sind daher die Begriffe aus den §§ 2 bis 4 des Arzneimittelgesetzes. In erster Linie gibt es 'Fertigarzneimittel', aber auch Präparate, die nach individueller ärztlicher Verordnung von Apotheken hergeste...

Arbeitsunfähigkeit
In der privaten Krankenversicherung ist die Versicherungsleistung an die völlige (100%ige) Arbeitsunfähigkeit gebunden. Völlige Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, Selbständige oder ...

Arbeitgeberzuschuß
Arbeitnehmer, die wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, sowie Arbeitnehmer, die nach § 8 SGB V von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind, erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuß zu ihrem Kranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeitrag. Früher betrug ...

Arbeitsunfall
Arbeits- bzw. Berufsunfälle sind in der privaten Krankenversicherung mitversichert. Besteht gleichzeitig Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf eine gesetzliche Heilfürsorge oder Unfallfürsorge, geht deren Leistung vor. Der Krank...

Arbeitgeberbescheinigung
Arbeitnehmer, die wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, erhalten vom Arbeitgeber einen Beitragszuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag. Dazu ist ein Nachweis des Versicherungsunternehmens erforderlich. In dieser Beschein...

Annahmeerklärung
Die 'Annahmeerklärung' ist die Bestätigung des Versicherers, daß er den Antrag angenommen - d. h. den Vertrag geschlossen hat. Sie wird normalerweise nur dann versandt, wenn der Antragsteller eine Bestätigung über den Vertragsschluß braucht, bevor der Versicherungsschein zugestellt werden kann. Onl...

Annahme des Antrags
Der Versicherungsvertrag kommt durch einen Antrag und dessen Annahme durch den Versicherer zustande. Antragsannahme heißt: Der Versicherer unterrichtet den Antragsteller, daß er den Vertrag geschlossen hat. Diese Erklärung wird wirksam, sobald sie dem Antragsteller zugegangen ist (Paragraph 130 Abs....

Angehörige freier Berufe
Nach § 18 Abs. 1 Ziffer 1 des Einkommensteuergesetzes gehören zu den freiberuflichen Tätigkeiten die selbständig ausgeübten freien heilkundlichen Berufe (z.B. Ärzte, Zahn- und Tierärzte, Apotheker, Heilpraktiker usw.) rechts- und wirtschaftsberatende Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberate...

Ambulante Behandlung
Unter ambulanter Behandlung versteht man in der Regel die ärztliche Behandlung durch einen (approbierten) Arzt bzw. Zahnarzt oder in der Ambulanz eines Krankenhauses. Das gilt auch für die Behandlung durch Heilpraktiker. Ambulant betriebene Einrichtungen, die nicht als niedergelassene Prax...

Allgemeine Erläuterungen
Es gibt mehrere Gründe, die es unzweckmäßig machen, einen Krankenversicherungsschutz, wenn man ihn vorübergehend nicht mehr braucht, einfach zu beenden und bei erneutem Bedarf einen neuen zu begründen, z.B. Wartezeiten die beim Abschluß einer neuen Versicherung zu berücksichtigenden Vorerkrankung...

Abschlußkostenquote
Definition: Abschlußaufwendungen †¢ 100 Beitragseinnahmen Aussage: Diese Quote zeigt auf, wieviel das Unternehmen für den Vertragsabschluß aufwendet. Hinweise: Die Abschlußkosten dürfen nicht nur unter Kostenaspekten gesehen werden. Sie stellen in ...

Ablehnung des Antrags
Der Versicherer ist in seiner Entscheidung, einen Antrag anzunehmen, frei, das heißt, er kann die Annahme eines Antrags auch ablehnen. Als Gründe für eine Ablehnung können hauptsächlich in Frage kommen: fehlende Versicherungsfähigkeit unversicherbares' Risiko Kann ein Antrag nicht angenommen werde...

Abgrenzung der hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit
Nicht versicherungspflichtig ist, wer hauptberuflich selbständig tätig ist (§ 5 (5) SGB V). Eine selbständige Tätigkeit liegt dann vor, wenn sie in eigenem Namen und auf eigene Rech-nung ausgeübt wird, wenn eine eigene Betriebsstätte vorhanden ist, Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft...