Die Zollabfertigung ist die zoll- oder steuerrechtliche Behandlung einer Ware. Die so genannte Verzollung bezeichnet dabei beispielsweise die zoll- und steuerrechtliche Überführung in den freien Verkehr. Voraussetzung für eine Zollabfertigung ist eine vorausgegangene Zollanmeldung. Diese muss nicht unbedingt schriftlich erfolgen. Mündliche Anm... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Zollabfertigung
Amtshandlung der Zollverwaltung, durch die Zollgut in den freien Verkehr, einen Freigutverkehr oder einen besonderen Zollverkehr überführt wird.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40102