[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. Mit einer gemauerten bogenförmigen Decke versehen. Ein gewölbter Keller, ein gewölbtes Grab. Gewölbte Zimmer. Die bogenförmige gemauerte Decke selbst heißt ein Gewölbe. In weiterer Bedeutung, mit einer bogenförmigen Decke überhaupt versehen. So hat man gewölbte Ka... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_2_2713