
Als wesentliche Teile der Hauptverhandlung gelten: Die Vernehmung des Angeklagten zur Person/Sache, Verlesung des Anklagesatzes, Beweisaufnahme, Vernehmung Mitangeklagter, Zeugenvereidigung Schlussplädoyers, letztes Wort des Angeklagten, Verlesung der Urteilsgründe. Während der wesentlichen Teile müssen alle vorgeschriebenen Personen (Richter, ...
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