
Vierherr ist eine Bezeichnung für ein Mitglied einer historischen Behörde, die das Vierherrenamt ausübte und gewöhnlich aus vier Personen bestand. Die Vierherren befassten sich im Allgemeinen mit geringeren Vergehen der Untertanen oder mit Teilen der Verwaltung. Die Vierherren wurden normalerweise für ein Jahr gewählt. In Ausnahmefällen wur...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vierherr
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Vierherr, des -en, plur. die -en, ein Mitglied eines Collegii von vier Personen, auf welche Art man an verschiedenen Orten solche Vierherranämter hat, deren Glieder Vierherren heißen, und welche sich bald mit geringen Vergehen der Unterthanen, bald auch mit andern Gegenständen beschäf...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_1_1226
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