
Verpflichtung des Schuldners, bei einer eingetretenen Wertverminderung der Pfänder die Deckung des Kredits wieder auf den vertraglichen Stand zu bringen (Nachdeckung).
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Pflicht zur Nachlieferung weiterer Pfänder, um die aufgrund von Kursrückgängen verringerte Deckungs- Marge eines durch Wertpapierverpfändung gesicherten Kredit s wiederherzustellen. Pfandeffekten . Verpflichtung, weitere Pfandobjekte - ggf. auch sonstige Besicherungswert e - zur Verfügung zu stellen, um eine durch Wert- oder Kursrückgänge .....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/nachdeckungspflicht/nachdeckungspf
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