
Als Reichsjustizgesetze werden jene Gesetze bezeichnet, die im Jahr 1877 im Deutschen Reich verabschiedet wurden und am 1. Oktober 1879 in Kraft traten. Sie umfassten das Gerichtsverfassungsgesetz, die Zivilprozessordnung, die Strafprozessordnung, die Konkursordnung und andere Einführungs- und Nebengesetze wie beispielsweise die Rechtsanwaltsordn...
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Reichsjustizgesetze, die 1879 in Kraft getretenen Gesetzbücher, die die Rechtseinheit des gerichtlichen Verfahrens im Deutschen Reich begründeten: das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. 1. 1877, die ZPO vom 30. 1. 1877, die StPO vom 1. 2. 1877, die Konkursordnung vom 10. 2. 1877.
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Als Reichsjustizgesetze werden die 1878 erlassenen Gesetze ZPO, StPO, GVG, GKG und Konkursordnung bezeichnet.
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