
Der Begriff Verzug bedeutet Siehe auch: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verzug
[Bergbau] - Die Auskleidung der Zwischenräume beim Streckenausbau bezeichnet der Bergmann als Verzug. Das Einbringen von Verzug ist aber nicht nur in Strecken üblich, sondern auch in Schächten und Blindschächten werden die Schachtsegmente mit Verzug versehen. == Notwendigkeit und Verwendung == In untertägigen Strecken ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verzug_(Bergbau)
[Garnherstellung] - Verzug ist das Auseinanderziehen der Fasern eines Faserbandes zu einem feineren Band. An den Spinnereimaschinen entsteht der Verzug zwischen zwei rotierenden Maschinenteilen, die mit unterschiedlicher Umfangsgeschwindigkeit laufen. == Walzenstreckwerk == Prinzip: Zwei Walzenpaare, unten Metallzylinder, d...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verzug_(Garnherstellung)
[Mechanik] - Allgemein versteht man unter dem Begriff Verzug die Änderung der Maße und der Form eines Werkstückes, beispielsweise durch gezielte oder auch durch einsatzbedingte, aber unerwünschte Wärmebehandlung. Die Maßänderung bezeichnet die Änderung der Maße ohne Formänderung; Maß- und Formänderungen können ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verzug_(Mechanik)
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Verzug, plur. car. von dem Neutro verziehen, und der dahin gehörigen letzten Bedeutung des Activi, so wohl die Handlung, da man etwas verziehet, d. i. dessen Gegenwart, dessen Geschwindigkeit vermindert, als auch der Zustand, da ein Ding verziehet, oder auf solche Art in seiner Geschwind...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_1_1120

Verzug tritt ein, wenn der Schuldner nicht zeitgerecht leistet (Leistungsverzug) oder der Gläubiger die ihm vom Schuldner angebotene Leistung nicht annimmt (Annahmeverzug). Bei einer Leistungsverzögerung durch den Schuldner können dem Gläubiger eine Reihe von Nachteilen entstehen; unter Umständen ve...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/V/Verzug.htm

Pflichtverletzung innerhalb eines Schuldverhältnisses, die darin besteht, dass der Gläubiger oder der Schuldner eine ihm obliegende Handlung nicht rechtzeitig vornimmt. Der Verzug ist eine Pflichtverletzung, eine so genannte Leistungsstörung. Generell sind zwei Formen des Verzugs zu t...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Im Vertragsrecht eine Leistungsstürung, die sich in einem nicht vertragsgem䟥n Terminablauf manifestiert. Ein Schuldner kann etwa in Lieferverzug geraten, wenn er nicht innerhalb der vereinbarten oder gesetzten Frist die geschuldete Leistung erb...
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https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=V&id=29137&page=1

Im Vertragsrecht eine Leistungsstrung, die sich in einem nicht vertragsgemen Terminablauf manifestiert. Ein Schuldner kann etwa in Lieferverzug geraten, wenn er nicht innerhalb der vereinbarten oder gesetzten Frist die geschuldete Leistung erbringt oder in Zahlungsverzug, wenn er bei Flligkeit nicht die Zahlung leistet. Ebe...
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https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=V&id=29137&page=1

Verzug ist die unzulässige Verzögerung der zu erbringenden Leistung. Sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner kann in Verzug kommen. Für die sich ergebenden Rechtsfolgen siehe Schuldnerverzug und Gläubigerverzug.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

ist jedes nicht rechtzeitige Erbringen einer Leistung. Zum Verzug ist es notwendig, daß eine Leistung auch fällig ist. Eine Leistung muß entweder nach Gesetz erbracht werden (z.B. Steuern zahlen) oder es entsteht Leistungspflicht aus einem Vertrag. Im Vertrag gibt es jeweils einen Schuldner und eine...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Ausbaumaterial aus Holz, Metall, Berge u.a. zwischen Stempel, Kappe und Stoß welches die Zwischeräume gegen Steinfall absichert. Es wird in Firstverzug und Seitenverzug unzerschieden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42112

Verzug, Recht: Gläubigerverzug, Schuldnerverzug.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Wenn ein Gläubiger die ihm angebotene Leistung (zur rechten Zeit, am rechten Ort, in gehöriger Weise) nicht annimmt, kommt er gem. § 293 BGB in Annahmeverzug. Umgekehrt kommt der Schuldner in Verzug, wenn er unter bestimmten Voraussetzungen nicht zahlt (Zahlungsverzug) oder versprochene Waren liefert (Lieferungsverzug). I.d.R. setzt ein Zahlungs...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/V/Verzug.html

english: delay; default; arrears] Siehe auch / Siehe: Zahlungsverzug
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Verzug meint, daß eine Vertragspartei eine von ihr zu erbringende Leistung/Handlung nicht rechtzeitig erbringen kann. Dabei kann sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner in Verzug geraten. Die beiden Arten des Verzugs, Gläubiger- und Schuldnerverzug sind in verschiedenen Paragraphen geregelt.
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https://www.lexexakt.de/glossar/verzug.php

Verzug (lat. Mora), die schuldhafte Verzögerung einer Handlung, namentlich die Säumigkeit in der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung. Der V. ist entweder ein Zahlungsverzug (Mora in solvendo), wenn der Schuldner rechtswidrig die Leistung verzögert, oder ein Empfangsverzug (Mora in accipiendo), wenn der Gläubiger die Annahme der dargebote...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(Bergbau) Die Auskleidung der zwischen einzelnen Bauen gelegenen Zwischenräume. Konkret: Zum Schutz gegen Steinfall usw. werden beim Streckenvortrieb stehende Stützbalken eingezogen (→ Ausbau). Die zwischen ihnen liegenden Flächen sind zu verkleiden, um mechanische Belastungen auszugleichen. Dies geschieht mittels hinterfüllter Einbaut...
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm

Der Zustand, in welchem sich der säumige Schuldner nach erfolgter Mahnung und unbenutzter Nachfrist befindet.
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/

ist jedes nicht rechtzeitige Erbringen einer Leistung. Zum Verzug ist es notwendig, daß eine Leistung auch fällig ist. Eine Leistung muß entweder nach Gesetz erbracht werden (z.B. Steuern zahlen) oder es entsteht Leistungspflicht aus einem Vertrag . Im Vertrag gibt es jeweils einen Schuldner und einen Gläubiger für jede Leistung: z.B. ist ...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/verzug/verzug.htm
(Bergbau) die Auskleidung der Zwischenräume zwischen den einzelnen Ausbauelementen, also zwischen Gebirgsankern, Ausbaubögen oder Ausbauringen.
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https://www.wissen.de//lexikon/verzug-bergbau
(Recht) die Verzögerung der an sich möglichen (Gegensatz: Unmöglichkeit der Leistung ) Leistung wegen Schuldnerverzugs oder ihrer Annahme wegen Gläubigerverzugs.
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https://www.wissen.de//lexikon/verzug-recht
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