Verzugszins Bedeutung

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Verzugszins

Verzugszins Logo #42719Zins, den der Schuldner dem Gläubiger von Gesetzes wegen oder nach Vereinbarung entrichten muss, wenn er seine Schuld nicht rechtzeitig bezahlt, also in Verzug gerät.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42719
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