
Verzugzinsen werden fällig, sobald ein Schuldner nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt die fällige Forderung beglichen hat. Mit Erhalt der Mahnung (in bestimmten Fällen auch ohne Mahnung, z.B. bei einer nach dem Kalender bestimmten Leistung) wird der Schuldner in Zahlungs...
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