Verzugsschaden Bedeutung

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Verzugsschaden

Verzugsschaden Logo #42834Mit Verzugsschaden (= Verspätungsschaden) wird der Schaden bezeichnet, der durch einen Verzug des Schuldners eintritt. Der Verzugsschaden ist gemäß §§ 280, 286 BGB zu ersetzen und kann neben der Leistung geltend gemacht werden. Davon zu unterscheiden ist der Schadensersatz statt Leistung wegen Nichterfüllung, der gemäß §§ 280, 281 BGB gel...
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