
Vertretungsmacht ist die Fähigkeit, an Stelle eines anderen rechtlich aufzutreten, insbesondere rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des anderen mit der Wirkung abzugeben oder entgegenzunehmen, dass die ausgelösten Rechtsfolgen den anderen treffen. Abzugrenzen ist die Vertretungsmacht von der Vertretungsbefugnis. Nicht jeder, der die Macht...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vertretungsmacht

Befugnis zur rechtsgeschäftlichen Vertretung einer (natürlichen oder juristischen) Person, beruhend auf Vertrag ( Vollmacht, Auftrag ) oder auf Rechtsvorschriften; Handelsrecht: Prokura, Handlungsvollmacht. Vertretung.
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https://www.wissen.de//lexikon/vertretungsmacht
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