
Art des Zurückbehaltungsrechts, das z. B. Banken nach ihren AGB zusteht und ein vorläufiges Leistungsverweigerungsrecht beinhaltet. Die Bank kann danach prinzipiell die Herausgabe von ihr verwahrter Gegenstände (Verwahrgeschäft) wie Sparbücher, Hypotheken- und Grundschuldbriefe sowie anderer Legitimationspapiere verweigern, wenn dies wegen ein...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/vertragliches-zurueckbehaltungsrec
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