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Vertagen Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches im Hochdeutschen veraltet, und nur noch in einigen Provinzen üblich ist. Auf einen gewissen Tag bestimmen oder verlegen Durch solches ward der Kampf vertagt, Theuerd. Kap. 77. 2. Den bestimmten Tag, oder Termin versäumen, und hernach versäumen überhaupt.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_970

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vertagen Logo #42834Von Vertagung spricht man im Zivilprozess, wenn für einen laufenden Termin nach Beginn ein neuer Terminstag bestimmt wird. Im Strafverfahren gibt es keine Vertagung, die Strafprozessordnung kennt aber die Unterbrechung der Hauptverhandlung.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/vertagen.php

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Vertagen Logo #42295Vertagen , vom altdeutschen tagen, d. h. Gericht halten, wird jetzt hauptsächlich von den Volksvertretungen gesagt, wenn ihre Sitzungen auf einige Zeit ausgesetzt werden. Das Recht der Vertagung ist fast in allen Verfassungen dem Regenten vorbehalten. Nach der deutschen Reichsverfassung steht es dem Kaiser zu, den Bundesrat und den Reichstag zu v....
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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