[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. So knüpfen, daß man etwas nicht wieder auflösen kann. Das Band ist verknüpft. 2 Vermittelst eines oder mehrerer geknüpfter Knoten verbinden, wo es eine stärkere Art der Verbindung bezeichnet, als verbinden, und daher auch oft in figürlichem Verstande statt dieses Zei... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_482