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Verfügung Logo #42000 Die Verfügung ist im Recht allgemein eine anordnende Bestimmung. Der Begriff ist in allen Rechtsgebieten gebräuchlich, seine genaue Bedeutung je nach Gebiet aber unterschiedlich. == Zivilrecht == Im Zivilrecht versteht man unter Verfügung ein Rechtsgeschäft, durch das der Verfügende unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirkt, es also entw...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Verfügung

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Verfügung Logo #42015ist im Privatrecht ein Rechtsgeschäft, durch das ein Recht unmittelbar geändert, aufgehoben, übertragen oder belastet wird (z. B. Übereignung). Bereits das römische Recht unterscheidet die V. von der Verpflichtung. Ob das germanische Recht die V. kennt, ist streitig. Im 19. Jh. wird die V. von der Verpflichtung abstrahiert. Letztwillige V. ist...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Verfügung Logo #42866Instrument für die Ablaufsteuerung von Entscheidungsprozessen. Sie besteht aus schriftlichen Planungen über nachfolgend erforderliche Operationen in Form einer durchnummerierten Liste von Bearbeitungsschritten auf einem Schriftstück , etwa einem Aktenvermerk , einem Konzept oder einem Eingang . Nach Bestätigung der Erledigung eines Vorgangssch...
Gefunden auf https://training.ehri-project.eu/glossar-der-archiv-und-aktenkundlichen-beg

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Verfügung Logo #40035Im Verwaltungsrecht bezeichnet V. einen Verwaltungsakt, durch den ein Gebot oder ein Verbot ausgesprochen wird (z.B. Polizeiverfügung).
Gefunden auf https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

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Verfügung Logo #40031Eine Legaldefinition des Verfügungsbegriffs befindet sich in Artikel 5 Absatz 1 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG). Die Verfügung ist eine hoheitliche, einseitige und auf dem Verwaltungsrecht beruhende Anordnung einer Behörde, mit der in einem konkreten Fall die Rechte und Pflichten einer bestimmten Person b...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40031

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Verfügung Logo #40090Instrument für die Ablaufsteuerung von Entscheidungsprozessen in Form von Vorgängen.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40090

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Verfügung Logo #42134Verfügung Privatrecht: ein Rechtsgeschäft, das darauf gerichtet ist, ein bestehendes Recht zu übertragen, zu belasten, zu ändern oder aufzuheben (Verfügungsgeschäft, z. B. ûbereignung einer Sache).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Verfügung Logo #42134Verfügung Prozessrecht: im Unterschied zu Urteil und Beschluss die vom Gericht erlassene Anordnung, die sich auf die Leitung des Verfahrens bezieht (richterliche Verfügung), ferner einstweilige Verfügung.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Verfügung Logo #42134Verfügung Verwaltungsrecht: ein Verwaltungsakt, der ein Gebot oder Verbot ausdrückt. In Österreich zählen Verfügungen zu den Bescheiden. »Strafverfügungen« sind Bescheide, die nach einem abgekürzten Verfahren auf der Grundlage des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 ergehen. In der Schweiz gil...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Verfügung Logo #42834Die Verfügung/das Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, durch das ein subjektives Recht übertragen, aufgehoben, belastet oder geändert wird. Damit ist das Verfügungsgeschäft die Ergänzung zum Verpflichtungsgeschäft. Es führt zur Erfüllung der mit dem Verpflichtungsgeschäft begründeten Ansprüche.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/verfuegung.php

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Verfügung Logo #42834Mit Verfügung (= V o. Vfg) wird eine Entscheidung des Richters/Staatsanwalts bezeichnet, mit der er gegenüber seiner Geschäftsstelle/Serviceeinheit mehrere Anordnungen trifft. Geht ein Akte zurück zur Geschäftsstelle, muss sie immer eine Verfügung enthalten (Keine Akte ohne Verfügung).
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/verfuegungprozess.php

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Verfügung Logo #42834Mit Verfügung (= V o. Vfg) wird eine Entscheidung des vorsitzenden Richters, d.h. nicht des Gerichts, bezeichnet, mit der er i.d.R. prozessleitende Entscheidungen trifft. Verfügungen außerhalb einer mündlichen Verhandlung laufen über die Geschäftsstelle/Serviceeinheit und enthalten meist mehrere Anordnungen. Geht ein Akte zurück zur Geschäf...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/verfuegungzpo.php

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Verfügung Logo #400261. Innerbehördlich: a) im weiteren Sinne: jede schriftliche Weisung (z. B.: 'R' = Rücksprache); b) im engeren Sinne: eine schriftliche, förmliche Erledigungsanordnung für einen Geschäftsvorfall; 2. im Verhältnis zwischen über- und nachgeordneter Behörde: eine Entscheidung oder Weisung an eine nachgeordnete Behörde (oft auch als 'Er...
Gefunden auf https://www.olev.de/

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Verfügung Logo #42091Unter Verfügung kann ein Testament oder ein Erbvertrag verstanden werden. Mittel einer Person, noch zu Lebzeiten und im Rahmen der Dispositionsfreiheit selbst das Schicksal des künftigen Nachlasses zu regeln. Diese Verfügungen werden erst mit dem Tod der verfügenden Person wirksam.
Gefunden auf https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/

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Verfügung Logo #428801. Öffentliches Recht : Verwaltungsakt, der sich als Gebot, Verbot oder Erlaubnis an eine oder mehrere bestimmte oder individuell bestimmbare Einzelpersonen richtet. – 2. Bürgerliches Recht: unmittelbare Einwirkung auf den Bestand eines Rechtes durch Übertragung , Aufhebung , Belastung oder inhaltliche Änderung. Die durch Übertragung eines.....
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/verfuegung/verfuegung.htm

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Verfügung Logo #42871(bürgerliches Recht) Rechtsgeschäft, durch das unmittelbar auf den Bestand von subjektiven Rechten eingewirkt wird (z. B. durch Übertragung, Aufhebung, Belastung oder inhaltlicher Änderung); Gegensatz: Verpflichtungsgeschäft, durch das nur Verpflichtungen zwischen Personen begründet werden.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/verfuegung-buergerliches-recht

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Verfügung Logo #42871(öffentliches Recht) behördliche Anordnung zur Regelung eines Einzelfalls; nach außen (z. B. als Verwaltungsakt die Polizeiverfügung, als richterlicher Akt die einstweilige Verfügung, Strafverfügung) oder nach innen (Weisung des Vorgesetzten im Dienst der öffentlichen Verwaltung).
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/verfuegung-oeffentliches-recht
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