
Im Sozialversicherungsrecht wird zwischen Sach- und Geldleistungen unterschieden (vgl. das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, ATSG).Die Sachleistungen dienen der Behandlung bzw. der Behebung eines beeinflussbaren versicherten Risikos oder seiner Auswirkungen (z.B. der Beeinträchtigung des Gesundheitszust...
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Sachleistungen, Sozialrecht: neben Geldleistungen gewährte Naturalleistungen; so wird dem Versicherten z.B. die ärztliche Behandlung kostenfrei gewährt, der Arzt rechnet dann mit der Krankenkasse ab. Die Alternative zum Sachleistungsprinzip ist das Kostenerstattungsprinzip, nach dem der Versicherte ...
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Im ATSG Art. 14 sind Sachleistungen wie folgt definiert: Sachleistungen sind insbesondere die Heilbehandlung (Krankenpflege), die Hilfsmittel, die individuellen Vorsorge- und Eingliederungsmassnahmen sowie Aufwendungen für Transporte und ähnliche Leistungen, die von den einzelnen Sozialversicherungen geschuldet oder erstattet werden
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