[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Vollmeier, des -s, plur. ut nom. sing. in denjenigen Niedersächsischen Gegenden, wo man frohnbare Bauergüter unter dem Nahmen der Meiergüter hat, ein Meier, welcher ein ganzes oder völliges Gut dieser Art besitzet; zum Unterschiede von dem Halbmeier S. Meier. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_1_1431