
Diskont
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Rediskontierung die, Rediskont, Weiterverkauf eines bereits durch eine Bank diskontierten (angekauften) Wechsels an die Zentralnotenbank unter Abzug eines Diskontsatzes (Diskont); für die Geschäftsbanken können bestimmte Höchstbeträge (Rediskontkontingente) festgelegt werden. (Refinanzierung)
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Weitergabe eines bereits diskontierten Wechsels zur nochmaligen Diskontierung (Rückdiskontierung). So können z.B. die schweizerischen Geschäftsbanken die von ihnen diskontierten erstklassigen Wechsel bei der Schweizerischen Nationalbank rediskontieren.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

Die Rediskontierung bedeutet den Weiterverkauf von bereits diskontierten Wechseln an die Bundesbank unter Abzug des Diskontsatzes.
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Kaufte (diskontiert) eine Bank Wechsel, so hatte sie die Möglichkeit, diese an die Deutsche Bundesbank, beziehungsweise an die Landeszentralbanken weiterzuverkaufen (zu rediskontieren). Dies erfolgte jedoch innerhalb eines von den Landeszentralbanken vorgegebenen Diskontrahmens. Dieser konnte von der Deutschen Bundesbank je nach geldpolitischen Er...
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Rediskontierung , das nochmalige Verkaufen eines bereits diskontierten Wechsels.
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der Verkauf diskontierter Wechsel von Bank zu Bank.
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