
Die Verfügungsbefugnis (Verfügungsmacht) ist die rechtliche Macht, über einen Gegenstand Verfügungen treffen zu können. Die Verfügungsbefugnis steht in der Regel dem Inhaber des Vollrechts (vgl. Eigentum) zu. Er wird Berechtigter oder Verfügungsberechtigter genannt. Die Verfügungsbefugnis kann durch Ermächtigung (Einwilligung, {§|185|bgb...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verfügungsbefugnis
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