
Die Verfügungsermächtigung ist ein in {§|185|bgb|juris} BGB geregeltes Rechtsinstitut. Sie ermöglicht einem Berechtigten (Eigentümer, Inhaber einer Forderung usw.), einen nichtberechtigten Dritten im eigenen Namen wirksame Verfügungen über den Gegenstand treffen zu lassen. == Wirkung == Anders als bei der Stellvertretung handelt der Ermäch...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verfügungsermächtigung
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