
(F.) Gesamtrechtsnachfolge (z. B. bei einem Erbfall)Kaser § 65 I 1; Köbler, DRG 210; Schwerin, C. Frhr. v., Über den Begriff der Rechtsnachfolge, 1905; Tuor, P., Der Grundsatz der Universalsukzession, 1922
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Deutsch: Gesamtrechtsnachfolge. Bezeichnet den unmittelbaren Übergang eines Vermögens als Ganzes auf den Rechtsnachfolger. Der Gesamtrechtsnachfolger erlangt alle Rechte und Pflichten seines Vorgängers, ohne dass die einzelnen Rechte auf ihn einzeln übertragen werden. Gegenteil...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Universalsukzession, Rechtsnachfolge.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Gesamtrechtsnachfolge
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https://www.existenzgruender.de/DE/Planer-Hilfen/Gruender-und-Unternehmensl

Universalsukzession ist eine andere Bezeichnung für die Gesamtrechtsnachfolge. Zur Erläuterung siehe dort.
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https://www.lexexakt.de/glossar/universalsukzession.php

Gesamtrechtsnachfolge, z. B. bei Anfall einer Erbschaft; Gegensatz: Individualsukzession (Singularsukzession), Einzelrechtsnachfolge, z. B. bei Abtretung einer Forderung. Rechtsnachfolge.
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https://www.wissen.de//lexikon/universalsukzession
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