
Eine Surrogation (lat.) stellt im Zivilrecht eine gesetzlich geregelte besondere Art und Weise der Ersetzung eines Vermögensgegenstandes durch einen anderen Gegenstand oder eine Ersatzforderung dar und wird begrifflich vom Surrogat (Ersatz) abgeleitet. Beispiel: Der Unternehmer U heiratet die Hauseigentümerin H. U zieht zu H in das in deren Eige...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Surrogation

(lat.) 'Austausch gegen ein anderes'.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Surrogation die, Recht: die unmittelbare Ersetzung von Vermögensgegenständen durch andere (die Surrogate), die an ihre Stelle treten, ohne dass ein ûbertragungsakt erforderlich ist (dingliche Surrogation). Eine nur schuldrechtliche Surrogation liegt z. B. vor, wenn bei Unmöglichkeit einer geschuldet...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

der Erwerb aufgrund von Rechten bzw. als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung von Gegenständen, die z. B. bei der ehelichen Gütergemeinschaft zum Gesamtgut, bei der Erbengemeinschaft zum Nachlass gehören (§§ 1473, 2041 BGB).
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https://www.wissen.de//lexikon/surrogation
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