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Sperrzeit

Sperrzeit Logo #42000 Unter Sperrzeit versteht man im deutschen Sozialrecht den Zeitraum, für den nach {§|144|sgb_3|juris} SGB III der Anspruch auf das Arbeitslosengeld wegen versicherungswidrigen Verhaltens ruht. Die Dauer einer Sperrzeit variiert von einer Woche bei Meldeversäumnissen bis zu zwölf Wochen bei Arbeitsaufgabe. Bei einer Sperrzeit mindert sich nach {...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Sperrzeit

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Sperrzeit Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Sperrzeit, plur. die -en, diejenige Zeit, da die Thore einer Stadt gewöhnlich gesperret werden.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_1_1442

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Sperrzeit Logo #42134Sperrzeit, Arbeitsförderung: Zeitraum, in dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, wenn der Arbeitnehmer sich ohne wichtigen Grund versicherungswidrig verhalten hat (§ 144 SGB III). Eine Sperrzeit tritt z. B. ein, wenn der Arbeitslose von sich aus ohne wichtigen Grund das Beschäftigungsverhältn...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Sperrzeit Logo #42187Eine Sperrzeit tritt ein, wenn eine beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldete Person ohne wichtigen Grund ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch die Arbeitslosigkeit zumindest grob ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42187

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Sperrzeit Logo #42047Als Sperrzeit wird der Zeitraum bezeichnet, für den keine Leistungen in Form von Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit aufgrund versicherungswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers gezahlt werden. Eine Sperrzeit tritt ein, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund das Beschäftigungsverhältnis beendet oder durch ein arbeitsvertragswid...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

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Sperrzeit Logo #42811Als Sperrzeit wird der Zeitraum bezeichnet, für den keine Leistungen in Form von Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit aufgrund versicherungswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers gezahlt werden. Eine Sperrzeit tritt ein, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund das Beschäftigungsverhältnis beendet oder durch ein arbeitsvertragswid...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

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Sperrzeit Logo #42834Mit Sperrzeit (= Sperrstunde =Polizeistunde) bezeichnet man den Zeitraum, in dem gemäß § 18 GastG iVm mit einer Landesverordnung Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten geschlossen bleiben müssen. Dabei liegt es in der Hand jeder Landesregierung, ob und wenn ja für welchen Zeitraum sie eine Sperrzeit verhängen w...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/sperrzeit.php

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Sperrzeit Logo #42880Sperrzeit bedeutet die vorübergehende Streichung von Arbeitslosenunterstützung . Außerdem verkürzt sich die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe um den Zeitraum der Sperrzeit. Der häufigste Grund für die Auferlegung einer Sperrzeit ist die selbstverschuldete Arbeitslosigkeit , d.h. wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeits......
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/sperrzeit/sperrzeit.htm
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