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Schultheiss

Schultheiss Logo #42000[Begriffsklärung] - Schultheiß oder Schultheiss steht für: Schultheiß ist ferner der Familienname folgender Personen: Siehe auch: ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Schultheiss_(Begriffsklärung)

Schultheiß

Schultheiß Logo #42000 Der Schultheiß oder Schuldheiß (von althochdeutsch: sculdheizo „Leistung Befehlender“, latinisiert (mittellat.): sculte(t)us) bezeichnete einen in vielen westgermanischen Rechten auftretenden Beamten, „der Schuld heischt“, das heißt, der im Auftrag eines Herren (Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn) die Mitglieder einer Gemeinde zur Leis...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Schultheiß

Schultheiß

Schultheiß Logo #42015ist im deutschen Reich ein Amtsträger. Er entsteht vermutlich als Schuldheischer im 7. Jh. im langobardischen Gebiet Italiens. Von hier aus übernimmt er örtlich Aufgaben des Grafen. Als Amtsträger erscheint er für den König oder andere Herren häufig in Städten, aber auch in ländlichen Gebieten. Er sitzt niederen Gerichten vor und ist Ortsv...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Schultheiß

Schultheiß Logo #42227städtische Gerichts- und Gemeindeverfassung: dem städtischen Rat gegenüber Beauftragter des Landes- bzw. des Grundherren zur Ausübung der Verwaltungshoheit und Rechtspflege (lat. praeco urbis); in Thüringen und Sachsen im 12./16. Jh. häufiges, z. T. erbliches Amt. Im 15./16. Jh. wurde es weitgehend zugunsten der herrschaftlichen Amtsleute sow...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

Schultheiss

Schultheiss Logo #42655(mhd: Schultheize) Der Schultheiss oder Schulze ist der oft rechtsprechende Gemeindevorstehende des Mittelalters (-> Bürgermeister ). Er verwaltete ein Dorf, eine Gemarkung oder einen Hof und war seinen Dienstherren als Beamter (-> villicus ) zu Abgaben verpflichtet. in vielen westgerm. Rechten auftretender Gerichtsbeamter ('der...
Gefunden auf https://www.ig-mim.de/glossar.php?sid=0&lid=0&letter=S

Schultheiß

Schultheiß Logo #42834Veraltet für Gemeindevorsteher. In der karolingischen Zeit für den Stadtrichter. Siehe auch unter Burding.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/schultheiss.php

Schultheiß

Schultheiß Logo #42173Schultheiß (mhd. schultheize, ahd. sculdheizo; von Schuld und heischen [einfordern], eigentlich 'der Verpflichtung Befehlende'. Kontrahiert auch Schulze, Schultze, Schulte, Scholz; mlat. scultetus, causidicus). Aus einem landesherrlichen Amtsträger, der die Erlegung der Abgaben sowie die Einhaltung ...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

Schultheiß

Schultheiß Logo #42295
  1. Schultheiß (Schulze, eigentlich Schuldheiß, neulat. sculdarius, scultetus, franz. Maire, engl. Bailif ^[richtig: Bailiff], Mayor), ursprünglich derjenige Beamte, welcher die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten hat, welcher "heißt" (heischt), was jemand schuldig ist; dann s. v. w. Gemeindevorste...
    Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

    Schultheiß

    Schultheiß Logo #42871ursprünglich in der fränkischen Zeit Vollstreckungsbeamter des Grafen; die Anlage der einzelnen Siedlungen bei der deutschen Ostkolonisation im Mittelalter erfolgte unter der Leitung der später erblichen Schultheißen der neuen Dörfer, die auch eine Gerichtsbarkeit ausübten; richterliche Funktionen hatten auch die Stadtschultheißen.
    Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/schultheiss
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