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Schuldschein

Schuldschein Logo #42000 Der Schuldschein ist eine die Verpflichtung des Schuldners bestätigende (feststellende) oder begründende (konstitutive) Urkunde. == Rechtsfragen == Der Schuldschein ist die Anerkenntnis einer bestimmten Schuld und in {§|781|bgb|juris} BGB geregelt. Er ist eine Urkunde, die das Bestehen einer Verpflichtung beweisen soll. Das Eigentum am Schuldsc...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Schuldschein

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Schuldschein Logo #42065ist eine Urkunde, in der bestätigt wird, daß eine Forderung besteht. Der Schuldschein ist kein Wertpapier. Die Forderung kann vom Gläubiger auch ohne Besitz des Schuldscheins geltend gemacht werden, der Schuldner darf jedoch die Begleichung der Schuld von der Rückgabe des Schuldscheins abhängig mach...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Schuldschein

Schuldschein Logo #42134Schuldschein, eine vom Schuldner ausgestellte Urkunde zur Sicherung des Beweises über das Bestehen einer Schuld; die Verpflichtung wird darin begründet oder bloß bestätigt. Das Eigentum am Schuldschein steht dem Gläubiger zu (§ 952 BGB). Bei Erfüllung der Schuldverbindlichkeit kann der Schuldner di...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Schuldschein Logo #42719Schriftliche Schuldanerkennung ohne Wertpapiercharakter.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

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Schuldschein Logo #42834Mit Schuldschein wird eine Urkunde (= Schuldurkunde) über das Bestehen einer Schuld bezeichnet. Sie dient dem Gläubiger zur Beweiserleichterung, er ist ein Der Schuldschein ist abzugrenzen vom Schuldanerkenntnis und der Schuldverschreibung. Das Eigentum am Schuldschein steht gemäß § 952 BGB dem Gläubiger zu. D.h. das Recht am Papier folgt dem...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/schuldschein.php

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Schuldschein Logo #42295Schuldschein (Schuldbrief, Schuldverschreibung, Obligation, Verpflichtungsschein), das schriftliche Bekenntnis einer Schuldverbindlichkeit, z. B. die Bescheinigung über den Empfang eines Darlehens und die Verbindlichkeit zur Verzinsung und Zurückzahlung durch den Schuldner. Der S. ist nicht der Grund der Verpflichtung, wohl aber ein wirksames Bew...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Schuldschein

Schuldschein Logo #42880ist eine Urkunde, in der bestätigt wird, daß eine Forderung besteht. Der Schuldschein ist kein Wertpapier . Die Forderung kann vom Gläubiger auch ohne Besitz des Schuldscheins geltend gemacht werden, der Schuldner darf jedoch die Begleichung der Schuld von der Rückgabe des Schuldscheins abhängig machen. Kann der Gläubiger den Schuldschei...
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/schuldschein/schuldschein.htm

Schuldschein

Schuldschein Logo #42871Urkunde zur Beweissicherung einer Schuldverpflichtung; nach deren Erlöschen kann der Schuldner zusätzlich zu einer Quittung die Rückgabe des Schuldscheins verlangen (§ 371 BGB). Der Schuldschein ist kein Wertpapier. – Ähnlich in der Schweiz gemäß Art. 88 ff. OR. – Dem Schuldschein des deutschen und schweizerischen Rechts ent...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/schuldschein
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