
Der Schuldschein ist eine die Verpflichtung des Schuldners bestätigende (feststellende) oder begründende (konstitutive) Urkunde. == Rechtsfragen == Der Schuldschein ist die Anerkenntnis einer bestimmten Schuld und in {§|781|bgb|juris} BGB geregelt. Er ist eine Urkunde, die das Bestehen einer Verpflichtung beweisen soll. Das Eigentum am Schuldsc...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Schuldschein

ist eine Urkunde, in der bestätigt wird, daß eine Forderung besteht. Der Schuldschein ist kein Wertpapier. Die Forderung kann vom Gläubiger auch ohne Besitz des Schuldscheins geltend gemacht werden, der Schuldner darf jedoch die Begleichung der Schuld von der Rückgabe des Schuldscheins abhängig mach...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Schuldschein, eine vom Schuldner ausgestellte Urkunde zur Sicherung des Beweises über das Bestehen einer Schuld; die Verpflichtung wird darin begründet oder bloß bestätigt. Das Eigentum am Schuldschein steht dem Gläubiger zu (§ 952 BGB). Bei Erfüllung der Schuldverbindlichkeit kann der Schuldner di...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Schriftliche Schuldanerkennung ohne Wertpapiercharakter.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

Mit Schuldschein wird eine Urkunde (= Schuldurkunde) über das Bestehen einer Schuld bezeichnet. Sie dient dem Gläubiger zur Beweiserleichterung, er ist ein Der Schuldschein ist abzugrenzen vom Schuldanerkenntnis und der Schuldverschreibung. Das Eigentum am Schuldschein steht gemäß § 952 BGB dem Gläubiger zu. D.h. das Recht am Papier folgt dem...
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https://www.lexexakt.de/glossar/schuldschein.php

Schuldschein (Schuldbrief, Schuldverschreibung, Obligation, Verpflichtungsschein), das schriftliche Bekenntnis einer Schuldverbindlichkeit, z. B. die Bescheinigung über den Empfang eines Darlehens und die Verbindlichkeit zur Verzinsung und Zurückzahlung durch den Schuldner. Der S. ist nicht der Grund der Verpflichtung, wohl aber ein wirksames Bew...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

ist eine Urkunde, in der bestätigt wird, daß eine Forderung besteht. Der Schuldschein ist kein Wertpapier . Die Forderung kann vom Gläubiger auch ohne Besitz des Schuldscheins geltend gemacht werden, der Schuldner darf jedoch die Begleichung der Schuld von der Rückgabe des Schuldscheins abhängig machen. Kann der Gläubiger den Schuldschei...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/schuldschein/schuldschein.htm

Urkunde zur Beweissicherung einer Schuldverpflichtung; nach deren Erlöschen kann der Schuldner zusätzlich zu einer Quittung die Rückgabe des Schuldscheins verlangen (§ 371 BGB). Der Schuldschein ist kein Wertpapier. – Ähnlich in der Schweiz gemäß Art. 88 ff. OR. – Dem Schuldschein des deutschen und schweizerischen Rechts ent...
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https://www.wissen.de//lexikon/schuldschein
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