
Der Sachbezugswert ist der jährlich von den Finanzbehörden in der Sachbezugsordnung festgelegte Wert für die verschiedenen Arten von Sachbezügen. Da Sachbezüge oberhalb der monatlichen Freigrenzen grundsätzlich versteuert werden müssen, stellt der Sachbezugswert eine wichtige Bemessungsgrundlage hierfür dar.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Der Sachbezugswert ist der jährlich von den Finanzbehörden in der Sachbezugsordnung festgelegte Wert für die verschiedenen Arten von Sachbezügen. Da Sachbezüge oberhalb der monatlichen Freigrenzen grundsätzlich versteuert werden müssen, stellt der Sachbezugswert eine wichtige Bemessungsgrundlage hierfür dar.
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