Rückschein, Bestätigung des Empfängers über Auslieferung einer Postsendung, die der Absender einer eingeschriebenen Sendung oder bei Expressbriefen und -paketen gegen Entgelt durch die Post einholen lassen kann. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
vom Empfänger zu vollziehende Empfangsbescheinigung, die dem Absender übersandt wird; zulässig nur bei Paketen, Postgut, Wert- und Einschreibsendungen. Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/rueckschein