
Rechtfertigungsgründe sind Erlaubnistatbestände, die ein an sich verbotenes Handeln im Einzelfall ausnahmsweise gestatten. == Öffentliches Recht == Nach dem Rechtsstaatsprinzip werden dem Menschen Grundrechte in Form von Menschen- und Bürgerrechten gewährt. Diese sind als Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat konzipiert. Die Gewährung die...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtfertigungsgrund

Rechtfertigungsgrund, Umstände, die bei einer Straftat oder unerlaubten Handlung die Rechtswidrigkeit ausschließen; Rechtfertigungsgründe sind v. a. Notwehr, rechtfertigender Notstand, zum Teil Pflichtenkollision oder Einwilligung.
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