
Mindestabstand zwischen zwei Aktivitäten eines Auftrags, der z.B. aufgrund von verfahrens- oder anlagentechnischen Restriktionen grundsätzlich nicht unterschritten werden sollte. Bei finiter Planung unter Beachtung von Anordnungsbeziehungen hält das System die prozeßbedingten Mindestabstände ein.
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