
(Bremse) ist eine von dem magdeburgischen Bürger Hermann von Oesfeld um 1350 verfasste, handschriftlich seit 1408 belegte kurze Anweisung, wie man vor Gericht den Gegner zu eindeutigen Erklärungen veranlassen kann. CautelaOppitz, K., Die deutschen Rechtsbücher des Mittelalters, Bd. 1 1990, 66
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