
(M.) urbanus (lat.) ist der seit der Aufteilung der Prätur 242 v. Chr. für Streitigkeiten römischer Bürger untereinander zuständige praetor.Kaser § 80 II 3a, 4a; Söllner §§ 6, 9, 15; Köbler, DRG 18, 32; Wieacker, F., Römische Rechtsgeschichte, Bd. 1 1988
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(lat. [M.]) ist im altrömischen Recht der beim Sturz des Königs 509 v. Chr. diesem folgende höchste römische Amtsträger, der 367 v. Chr. die Zuständigkeit für die Streitverfahren errringt. 242 v. Chr. wird eine zweite Prätorenstelle geschaffen, zu der später weitere Provinzpräturen hinzukommen. An der Wende des 2. zum 1. Jh. v. Chr. werde...
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Berufsbezeichnung Bedeutung: Vogt, Vorsteher einer Gemeinde
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Verwalter, Bürgermeister
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Praetor (lat.) war in der ersten Zeit der römischen Republik (bis 449 v. Chr.) der Name der nachher sogen. Konsuln. Diese vereinigten anfangs an höchster Stelle die ganze Staatsgewalt in ihrer Hand, auch die richterliche. Die letztere wurde aber 367, als die Plebejer durch die Licinischen Gesetze den Zugang zum Konsulat erlangten, von demselben a...
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in der römischen Frühzeit Titel der Feldherren, seit 367 v. Chr. nach dem Konsul der höchste Stadtbeamte (Praetor urbanus), dem seit 241 v. Chr. ein Fremdenpraetor (Praetor peregrinus) zur Seite gestellt wurde. Der Praetor hatte vornehmlich richterliche Aufgaben. Er war wie der Konsul für ein Jahr in den Zenturiatkomitien gewä...
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