
Ein Offizial ist der Vorsteher eines römisch-katholischen Kirchengerichts (tribunal ecclesiasticum). Als Gerichtsvikar des Bischofs spricht der Offizial in dessen Namen Recht. Gelegentlich wird er auch als Diözesan- bzw. (in Erzbistümern) Metropolitanrichter bezeichnet. Ein Offizial muss Priester sein und über Kenntnisse des kanonischen Rechts...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Offizial

Der Offizial ist der Vertreter des Bischofs in der kirchlichen Rechtsprechung (Kirchenrecht.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42056

Als Offizial wird der Vorsteher eines katholischen Kirchengerichts bezeichnet. Dieser muss Priester sein und über Kenntnisse des kanonischen Rechts verfügen.
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https://www.kathweb.de/lexikon-kirche-religion/o/offizial.html

Offizial (lat.), bei den Römern eine höhern Beamten zugeordnete Gerichtsperson; im Mittelalter Gehilfe, Schreiber etc. der kaiserlichen Grafen; dann (Offiziarius, Offiziatus) Name der von den Bischöfen angestellten Beamten, welche seit etwa 1150 dem Archidiakonus (s. d.) in der Gerichtsbarkeit Konkurrenz machen sollten und als officiales princip...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

in der katholischen Kirche der vom Bischof mit der Ausübung der ordentlichen richterlichen Gewalt für einen gemeingerichtlichen Bereich beauftragte Priester (Vorsitzender des Kollegialgerichts). – Offizialat, die dem Offizial beigeordnete bischöfliche Behörde.
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