
Offizialdelikt, von Amts wegen zu verfolgende strafbare Handlung. Gegensatz: Antragsdelikt.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Von einem Offizialdelikt spricht man einem Delikt, das die Staatsanwaltschaft bei Kenntnis von Amts wegen Verfolgen muss. Gegensatz Antragsdelikt. Umstritten ist, ob auch eine private Kenntnisnahme eines Staatsanwalts ihn zur Aufnahme von Ermittlungen zwingt. Der BGH hat dies für Straftaten bejaht, bei denen die Belange der Öffentlichkeit oder de...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/offizialdelikt.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.