
Privateigentum: Hinweisschild an der Grundstücksgrenze Privat
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In der Wirtschaftssoziologie : bezeichnet im Unterschied zu Gemeineigentum ( Eigentum in der Hand einer Gemeinde, einer Siedlungsgruppe, einer Körperschaft , auch des Staates) und zu Genossenschaftseigentum die Verfügungsgewalt über Sachen und Güter in der Hand von nicht gemeinschaftlich gebundenen einzelnen oder Gruppen. Bei K. Marx und in ......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/privateigentum/privateigentum.htm
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