
Von Entpflichtung spricht man, wenn jemand von seinen Pflichten entbunden wird. Beispiel: Ein im Wege der Verfahrenskostenhilfe zu Vertretung einer Partei verpflichteter Anwalt kann unter bestimmten Voraussetzungen (§ 48 Abs. 2 BRAO) von dieser Pflicht wieder entbunden werden (= entpflichtet) werden.
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https://www.lexexakt.de/glossar/entpflichtung.php

besondere Regelung für Hochschullehrer bei Erreichen der Altersgrenze. Sie werden nicht in den Ruhestand versetzt, sondern von den amtlichen Pflichten als Hochschullehrer befreit, behalten aber das Recht, die Tätigkeit eines akademischen Lehrers weiter auszuüben.
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https://www.wissen.de//lexikon/entpflichtung
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