
Straftaten, die von Amts wegen und ohne Rücksicht auf den Willen des Verletzten staatlich verfolgen werden. Die überwiegende Mehrheit aller Straftaten sind Offizialdelikte. Dies liegt daran, dass grundsätzlich allein dem Staat das Recht auf Strafe zusteht. Wenn der Staat für s...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon

von Amts wegen zu verfolgende Straftaten; Gegensatz: Antragsdelikte.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/offizialdelikte
Keine exakte Übereinkunft gefunden.