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Offizialmaxime Logo #42000 Die strafprozessuale Offizialmaxime (auch Offizialprinzip) besagt, dass die Strafverfolgung grundsätzlich dem Staat bzw. den staatlichen Behörden, also der Staatsanwaltschaft, obliegt, und nicht dem Verletzten. Gegensatz ist die Parteimaxime. == Geschichte == In frühen Staaten war das Rechtssystem noch nicht in gleichem Maße verstaatlicht wie ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Offizialmaxime

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Offizialmaxime Logo #42134Offizialmaxime die, Amtsgrundsatz.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Offizialmaxime Logo #42871ein Grundsatz des Prozessrechts, nach dem das Gericht den von ihm zu beurteilenden Sachverhalt von sich aus (von Amts wegen) zu untersuchen und aufzuklären hat.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/offizialmaxime
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