
Ein Obligo ist eine vertragliche bzw. dispositive Verpflichtung, die durch verschiedene Geschäftsvorfälle (z. B. Wareneingang oder Rechnungseingang) zu Istkosten führt. Im Finanzwesen wird der Begriff „Obligo“ für die Zahlungsverpflichtungen eines Unternehmens verwendet. Obligo umfasst dabei nicht nur die buchhalterisch bereits erfassten V...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Obligo

(n) rela Fin Verpflichtung, Verbindlichkeit bzw. Gewähr.
Gefunden auf
https://etymos.de/

Für Obligo gibt es drei verschiedene Definitionen: Ein Obligo ist eine Schuld, eine Verbindlichkeit, eine VerpflichtungBezeichnung für Gewähr, Gewährleistung (z. B. ohne Obligo bedeutet unter Ausschluss einer Gewähr, z. B. für Auskünfte einer Bank)Die für einen Kunden bei seiner Bank durch Wec...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40021

Alle Arten von Obligos und Verbindlichkeiten, z.B.: Ausstehende Aufträge (Lieferobligo für bestätigte Aufträge) Offene Bestellungen (Abnahmeobligo aus bindenden Augfträgen) Wechselobligo (Wechselobligos bei einer Bank)
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Verpflichtungen, die für den Einkauf von Waren oder Dienstleistungen eingegangen wurden und die aus existierenden Budgets finanziert werden. Obligos werden normalerweise innerhalb des Budgetjahres oder bald danach erfüllt. Einige Regierungen haben jedoch auch Obligos, die mehr als ein Geschäftsjahr umfassen, z. B. mehrjährige Bauverträge. Obli...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Vertragliche bzw. dispositive Verpflichtung, die buchhalterisch nicht erfaßt wird, die jedoch durch verschiedene Geschäftsvorfälle zu Istkosten führt. Das frühzeitige Erfassen und Analysieren der Verpflichtungen hinsichtlich ihrer kosten- und finanzbezogenen Auswirkungen, wie z.B. für Bestellungen leistet die Obligoverwaltung. Das Obligo wird...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

(italienisch: Schuld) ist eine Verpflichtung bzw. eine Verbindlichkeit. Sie tritt insbesondere beim lndossament von Wechseln auf. Der Vermerk ohne Obligo bedeutet, daß keine Verantwortung übernommen wird.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Obligo das, Verbindlichkeit, Verpflichtung. - Ohne Obligo, Abkürzung o. O., frei von Obligo, ohne Gewähr, ein die Haftung ausschließender Vermerk, z. B. auf einem Wechsel.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Verbindlichkeit, Verpflichtung. Der Versicherer übernimmt die Forderungen des Versicherungsnehmers und damit das Risiko und steht damit im Obligo, ist also verpflichtet, zu leisten (zahlen), wenn es zum Forderungsausfall kommt.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42416

Verpflichtung; Verbindlichkeit, z.B. Wechsel-Obligo.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

Mit obligo (ital.) wird eine Verbindlichkeit oder Verpflichtung bezeichnet. Siehe auch unter Obligation und ohne obligo.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/obligo.php

Der Begriff `Obligo` wird im Finanzwesen für die Zahlungsverpflichtungen eines Unternehmens verwendet. Obligo umfasst dabei nicht nur die buchhalterisch bereits erfassten Verbindlichkeiten (z.B. durch erhaltene, aber noch nicht bezahlte Rechnungen), sondern auch alle künftigen Zahlungsverpflichtungen (z.B. aufgrund vertraglicher Vereinbarungen).
Gefunden auf
https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
(Börse & Finanzen) Für den Begriff Obligo gibt es die folgenden Definitionen: 1. Gewährleistung oder Garantie 2. Verpflichtung, Verbindlichkeit (Wechselobligo) 3. Wechselkonto im Obligobuch, das für jeden Diskontkunden zur Überwachung seiner Wechselverpflichtungen geführt wird. © Deutsches...
Gefunden auf
https://www.onpulson.de/lexikon/3483/obligo/

Der Begriff 'Obligo' wird im Finanzwesen für die Zahlungsverpflichtungen eines Unternehmens verwendet. Obligo umfasst dabei nicht nur die buchhalterisch bereits erfassten Verbindlichkeiten (z.B. durch erhaltene, aber noch nicht bezahlte Rechnungen), sondern auch alle künftigen Zahlungsverpflichtungen (z.B. aufgrund vertraglicher...
Gefunden auf
https://www.projektmagazin.de/glossarterm

Obligo (ital. óbbligo), Verbindlichkeit, Gewähr, Garantie; ein besonders im kaufmännischen Verkehr üblicher Ausdruck: im O. sein, s. v. w. schuldig sein; aus dem O. entlassen, jemand, z. B. einen Bürgen, aus seiner Verbindlichkeit entlassen. Die Klausel "ohne O." bedeutet, daß man die ûbernahme eigner Haftpflicht ausschließen will...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(italienisch: Schuld) ist eine Verpflichtung bzw. eine Verbindlichkeit. Sie tritt insbesondere beim lndossament von Wechsel n auf. Der Vermerk ohne Obligo bedeutet, daß keine Verantwortung übernommen wird. Bezeichnung für eine Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten im kaufmännischen Sprachgebrauch. Ein Obligo ist eine vertragliche bzw. dispo....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/obligo/obligo.htm

Verbindlichkeit; das Risiko finanzieller Inanspruchnahme infolge Mängelhaftung oder Garantie, besonders die einem anderen gegenüber bestehende Verbindlichkeit im Wechselverkehr.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/obligo
Keine exakte Übereinkunft gefunden.