
Als Oberin (auch Superiorin) bezeichnet man in der römisch-katholischen Kirche die Vorsteherin einer klösterlichen Gemeinschaft oder Ordenskommunität (Konvent). Die Oberinnen selbständiger Klöster können auch den Titel Äbtissin oder Priorin tragen. Als höhere Oberinnen bezeichnet man u. a. Leiterinnen einer Ordensprovinz (Provinzoberin) od...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Oberin

(Klostervorsteherin, Priorin) Die leitende Schwester eines weiblichen Ordens wird Oberin genannt. Der Begriff leitet sich vom lat. priora ab, was `die Erste†œ (unter Gleichen) bedeutet. Die Oberin wird von den Schwestern ihres Konventes oder Klosters gewählt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42056

die Leiterin einer Schwesternschaft.
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