
Novation (von lat. novatio, Genitiv –onis) bedeutet (Er-)Neuerung→Neuerungsvertrag Im österreichischen und deutschen Schuldrecht versteht man darunter eine Schuldersetzung in inhaltlicher Hinsicht, durch die die Parteien entweder eine Änderung des Rechtsgrundes (zum Beispiel anderer Vertragstypus) oder des Hauptgegenstandes/Vertragsgegenstan...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Novation

(lat. [F.] novatio) ist bereits im klassischen römischen Recht die Schulderneuerung, bei der infolge einer Stipulation die alte Schuld (Obligation) mit allen Nebenrechten erlischt und durch eine neue Schuld (Obligation) ersetzt wird (z. B. Auswechslung des Gläubigers oder Schuldners, eine Sonderform ist die [lat.] stipulatio [F.] Aquiliana). Die ...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Übertragung eines oder mehrerer Kontrakte oder einer oder mehrerer Bestellungen von einem Lieferanten an einen anderen aufgrund einer Fusion oder einer Unternehmensübernahme.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Novation die, Schuldumwandlung, die vertragliche Aufhebung eines Schuldverhältnisses durch gleichzeitige Begründung eines neuen, das selbstständig an seine Stelle tritt (im BGB nicht geregelt).
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Schuldumwandlung bzw. Schulderneuerung. Vertrag, der die Tilgung einer alten Schuld durch Begründung einer neuen bewirkt (z.B. im Kontokorrentverkehr durch Saldoziehung und -anerkennung).
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

Siehe unter Schuldumwandlung.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/novation.php

Der rechtliche Vorgang, bei dem die ursprünglichen Geschäftspartner durch einen einzigen Vertragspartner, einen zentralen Kontrahenten, ersetzt werden, wird im Allgemeinen als Novation (Schuldumwandlung) bezeichnet.
Gefunden auf
https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Befreiende Schuldübernahme.
Gefunden auf
https://www.pinkernell.de/glossary.htm

Novation (lat., "Neuerung", "Umschaffung"), im juristischen Sinn die Aufhebung einer bestehenden Verbindlichkeit durch eine neue, welche an die Stelle der bisherigen tritt. Dies geschieht entweder so, daß Schuldner und Gläubiger unverändert bleiben, indem nur der Grund der Verbindlichkeit ein andrer, z. B. Kaufgeld in Darlehe...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

in der Rechtswissenschaft Umwandlung einer Schuld und Ersetzung durch ein neues Schuldverhältnis.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/novation
Keine exakte Übereinkunft gefunden.