
Notstand ist der Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten fremder Interessen möglich ist. Der Begriff „Notstand“ ist in Deutschland ein Rechtfertigungsgrund (mit Ausnahme des entschuldigenden Notstandes, {§|35|stgb|juris} StGB, und wohl auch des Nötigungsnotstandes), der die Rechts...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Notstand

ist der Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten fremder Interessen möglich ist. Schon im römischen Recht befreit der N. in Einzelfällen von Strafe. Ähnliches gilt im Mittelalter. Danach befasst sich Art. 166 der CCC (1532) mit dem Stehlen in Hungersnot. Erst im 20. Jh. wird der N. str...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

1) Im verfassungsrechtlichen Sinne bezeichnet N. eine Situation, in der durch äußere oder innere Einflüsse der Bestand, die Sicherheit bzw. die innere Ordnung eines Staates gefährdet sind. Das dt. N.-Recht (N.-Verfassung) unterscheidet zwischen innerem N., d.h. 'einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundo...
Gefunden auf
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Notstand, Staatsrecht: Notstandsverfassung.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Notstand, Strafrecht: ein zur Straflosigkeit führender Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgrund für eine an sich strafbare Handlung. Unterschieden wird zwischen rechtfertigendem und entschuldigendem Notstand. Beiden gemeinsam ist, dass die Tat zur Abwehr einer gegenwärtigen, nicht anders ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Notstand, Zivilrecht: eine Zwangslage, bei der zur Abwendung einer drohenden Gefahr folgende Einwirkungen zulässig sind: 1) auf fremde Sachen, von denen keine Gefahr ausgeht (aggressiver Notstand, § 904 BGB; z. B. Benutzung eines fremden Kahns zur Rettung eines Ertrinkenden), 2) gegen die eine Zwan...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Notstand, öffentliches Recht: polizeilicher Notstand, eine Lage, in der eine eingetretene oder unmittelbar bevorstehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nur durch Maßnahmen gegen einen Unbeteiligten (Nichtstörer) beseitigt werden kann. Die Maßnahmen müssen sich auf das unumgänglich...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Notstand: Struktur der Notstandsfälle Notstand, allgemein: ein Zustand unmittelbarer Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, der nur durch Verletzung eines fremden Rechtsguts abgewendet werden kann.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

<i>(Strafrecht)</i> Mit Notstand, wird eine Lage beschrieben in der Täter zur Abwehr von Gefahren gezwungen ist in die Rechtsgüter anderer einzugreifen. Das geltende Recht unterscheidet gemäß der Differenzierungstheorie zwischen dem rechtfertigenden Notstand und dem entschuldigenden Notstand. Normiert ist der Notstand in den §§ 22...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/notstandstrafrecht.php

Notstand , im allgemeinen jeder Zustand der Bedrängnis, im strafrechtlichen Sinn insbesondere der Zustand der Gefahr, aus welcher sich jemand nur durch einen Eingriff in das Recht eines andern retten kann. Schon die peinliche Gerichtsordnung Karls V. erklärt denjenigen, welcher Lebensmittel stehle, um sich und die Seinen vom Hungertod zu erretten...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(allgemein) gefahrdrohender Zustand.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/notstand-allgemein
(bürgerliches Recht) 1. Rechtfertigungsgrund zur Zerstörung oder Beschädigung einer Sache, um eine Gefahr abzuwenden. Gegebenenfalls besteht Schadensersatzpflicht des Handelnden (§§ 228, 904 BGB; ähnlich § 1306 a österreichisches ABGB und Art. 701 schweizerisches ZGB). – 2. als Schuldausschließungsgrund unter Ums...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/notstand-buergerliches-recht
(Polizeirecht) Rechtfertigungsgrund für die Heranziehung von unbeteiligten Dritten zur Beseitigung einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr im Sinn des Polizeirechts (polizeiliche Gefahr).
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/notstand-polizeirecht
(Staatsrecht) Notlage des Staates infolge Bedrohung von außen ( äußerer Notstand, Verteidigungsfall ) oder von innen: Gefahr für den Bestand oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes (innerer Notstand) durch Naturkatastrophen, besonders schwere Unfälle, etwa Explosionen ( innerer Not...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/notstand-staatsrecht
(Strafrecht) eine gegenwärtige Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, die nur durch die Verletzung der rechtlich geschützten Interessen eines anderen abgewendet werden kann. Die Notstandslage kann im Strafrecht sowohl Rechtfertigungsgrund als auch bloßer Entschuldigungsgrund sein (§ 34 ff. StGB). – Grundsätzli...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/notstand-strafrecht
Keine exakte Übereinkunft gefunden.