
ist die Sammelbezeichnung für die Gesamtheit der 1968 in Zusammenhang mit einer Verfassung für den Fall eines Staatsnotstandes geschaffenen einfachen Bundesgesetze der Bundesrepublik Deutschland (z. B. Ernährungssicherstellungsgesetz, Schutzbaugesetz, Abhörgesetz).Bender, E., Die Notstandsverfassung, 10. A. 1968
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(Staatsnotrecht) Die große Koalition hatte es sich zur Aufgabe gemacht die Notstandsgesetze auszuarbeiten. Es ging vor allem `um die Ablösung noch bestehender Souveränitätsrechte der ehemaligen Besatzungsmächte'. Doch dies machte den meisten Bürgern Angst, man war sich zwar darüber einig, dass man Notstandsgesetze für den `äußeren Spannun...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40187

Notstandsgesetze, Notstandsverfassung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

die neben der Notstandsverfassung erlassenen einfachen Gesetze, die auf der Grundlage der Verfassung konkrete Vorsorge für den Fall des Notstands treffen sollen. Hierzu gehören u. a. die Gesetze über das Zivilschutzkorps, den Katastrophenschutz, zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich...
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